
Wichtige Hinweise zur Schülerbeförderung ab dem neuen Schuljahr
Aktualisierung: 29. Juni 2022
Zum neuen Schuljahr wird es eine wesentliche Veränderung in der Schülerbeförderung in unserem Landkreis Ludwigslust-Parchim geben. Eine Schülerfahrkarte wird dann nicht mehr durch die VLP ausgestellt, stattdessen gilt der Schülerausweis als Fahrkarte zur Schule und wieder nach Hause.
Auf der Seite der VLP heißt es dazu: “Alle Schüler mit Wohnsitz im Landkreis LUP, die eine allgemeinbildende Schule im Landkreis LUP besuchen, können mit dem von der Schule ausgestellten Schülerausweis an der kostenfreien Schülerbeförderung teilnehmen. Kann eine Schule keinen Schülerausweis ausstellen, steht hier Schülerausweis der VLP zum Download bereit, welcher von der Schule abzustempeln ist. Bei Änderungen (z. B. Namensänderung, Wohnort- oder Schulwechsel) muss ein neuer Schülerausweis ausgestellt werden.”
Link zur Seite “Schüler und Azubis” der VLP
Merkblatt des Landkreises für Eltern
Merkblatt mit Hinweisen zur Schülerbeförderung
Hinweise für unsere Schüler:
- Alle Schülerinnen und Schüler, die beim Klassenleiter/bei der Klassenleiterin ein Lichtbild abgegeben haben, erhielten bereits den Schülerausweis der Schule.
- Wer bisher noch keinen Schülerausweis hat, kümmert sich bitte noch vor den Sommerferien darum. Informationen dazu erteilen die Klassenleiterinnen und Klassenleiter bzw. das Sekretariat. Benötigt wird lediglich ein Passbild.
- Zu Beginn des neuen Schuljahres erhält der Schülerausweis dann das Siegel für das neue Schuljahr.
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