Verfassung der Schule

"Ich kann, weil ich will, was ich muss." – Immanuel Kant

Die Schüler und Lehrer des Schulzentrums möchten eine Schule gestalten, in der sich alle verantwortungsbewusst und mit gegenseitigem Respekt begegnen. An unserem Schulzentrum soll sich jeder wohlfühlen.

1. Allgemeine Umgangsformen

  • Wir sind höflich und freundlich, wir grüßen Lehrer, Schüler, Angestellte sowie alle Gäste unseres Schulzentrums.
  • Wir verhalten uns respektvoll, sozial und fair.
  • Wir halten unser Schulgelände und die Schulwege sauber.
  • Wir gehen mit eigenen und fremden Sachen sorgsam um.
  • Wir halten die am jeweiligen Schulzweig zusätzlich vereinbarten Regeln ein.
  • Kleidung und Schmuck, die in der extremistischen Jugendszene symbol- oder bekenntnishaften Charakter haben und/oder beleidigend auf Mitmenschen wirken, werden nicht getragen. Das gilt auch für jegliches Arbeitsmaterial, entsprechende Tätowierungen und Körperbemalungen sind abzudecken.

2. Wir sind ein suchtmittelfreies Schulzentrum

  • Es ist nicht erlaubt, auf dem Schulgelände und auf den Wegen innerhalb des Schulzentrums zu rauchen.
  • Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.

3. Umgang mit Schuleigentum

  • Jeder (Lehrer, Schüler und Angestellte) ist für die Pflege und Erhaltung des Schuleigentums verantwortlich.
  • Bei mutwilliger Beschädigung haften die Eltern für ihre Kinder, die zur Wiedergutmachung verpflichtet sind.
  • Fachräume, einschließlich Turnhallen, betreten wir nur in Begleitung eines Erwachsenen.
  • Wir verlassen die Unterrichtsräume erst, wenn ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wurde.
  • Schulbücher schlagen wir ein und gehen sorgsam mit ihnen um.
  • Jeder (Lehrer, Schüler und Angestellte) achtet auf sparsamen Umgang mit Wasser, elektrischem Strom, Heizung und Papier.

4. Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Wer ein internetfähiges Mobilfunkgerät oder sonstiges elektronisches Gerät missbräuchlich verwendet (z.B. Täuschungsversuch, Unterrichtsstörung, Persönlichkeitsrechtsverletzung), muss mit schulrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

5. Verantwortung der Lehrkräfte

  • Jeder Lehrer verpflichtet sich, Unterrichtsstunden gründlich vorzubereiten und seinen Unterricht selbstkritisch einzuschätzen.
  • Jeder Lehrer sollte die angestrebten Erziehungsziele den Schülern vorleben und sich seiner Vorbildrolle bewusst sein.
  • Ein vertrauensvolles Lehrer-Schüler-Verhältnis bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit. Pädagogische Mittel – wie Lob und Anerkennung – werden bewusst zur Motivation eingesetzt. Eltern und Lehrer sollen den Schülern aber auch Grenzen aufzeigen und Forderungen konsequent und einheitlich durchsetzen. Alle Schüler muss man fördern und fordern.
  • Die Leistungen der Schüler werden regelmäßig bewertet.
  • Hausaufgaben werden durchdacht erteilt, sie dienen der Festigung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes bzw. der Vorbereitung auf neue Lerninhalte. Hausaufgaben sollten regelmäßig kontrolliert werden, eine Bewertung ist möglich.
  • Jeder Klassenleiter informiert die Eltern rechtzeitig und regelmäßig über Leistungsstand, Hausaufgabenerfüllung und Lernverhalten des Kindes/Jugendlichen, um ein vertrauensvolles Miteinander von Elternhaus und Schule zu gewährleisten.

6. Verantwortung der Schüler

  • Wir verhalten uns gegenüber Lehrern, Mitschülern und Angestellten stets freundlich und höflich. Konflikte werden angemessen gelöst.
  • Wir lernen selbstständig, ausdauernd, konzentriert und zielstrebig, übernehmen aber auch in der Gruppe Verantwortung.
  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht betrachten wir als eine Grundlage des Lernens. Keine Unterrichtsstunde wird absichtlich versäumt.
  • Mit Arbeitsmaterialien gehen wir sorgsam um und stellen sie für die jeweilige Unterrichtsstunde bereit. Wir achten auf Vollständigkeit.
  • Hausaufgaben und andere übertragene Pflichten erledigen wir ordentlich und pünktlich. Dazu nutzen wir die Lernzeit effektiv.
  • Wir behandeln Unterrichts- und Aufenthaltsräume zweckentsprechend und halten sie sauber.

7. Verantwortung der Eltern

  • Wir nehmen uns Zeit für unsere Kinder und fördern ihre Selbstständigkeit, ihr Selbstbewusstsein und die Befähigung zum Erwachsenwerden.
  • Wir respektieren die pädagogischen Entscheidungen der Lehrkräfte und urteilen oder kritisieren nicht vorschnell im Beisein der eigenen Kinder (beide Seiten hören).
  • Wir suchen das Gespräch mit den Lehrern, nehmen dazu u.a. an den angebotenen Elternversammlungen teil, aktivieren die Zusammenarbeit mit dem Klassenteam, informieren Lehrer über relevante Probleme unserer Kinder und sehen regelmäßig die Notenlisten ein.
  • Wir fördern die Anstrengungsbereitschaft und Konzentrationsfähigkeit unserer Kinder.
  • Wir sind Vorbild bei der Entwicklung positiver Umgangsformen.
  • Die Erfüllung schulischer Aufgaben kontrollieren wir regelmäßig.
  • Wir interessieren uns für die Anliegen unserer Kinder.
  • Wir unterstützen unsere Kinder bei der Überwindung von Schwierigkeiten.
Dömitz, den 4.9.2017
Die Haus- bzw. Klassenordnungen der Schulzweige ergänzen diese allgemeinen Verhaltensregeln dem Alter und Entwicklungsstand der Schüler entsprechend.