![](https://schulzentrum-doemitz.de/wp-content/uploads/2020/07/200315-ttr-Corona-850x421.png)
7. Dezember 2021
Regelungen zu den Testnachweisen
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die Regel 2G+, d.h., dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test nachweisen müssen.
Schülerinnen und Schüler, die der Teststrategie des Landes unterfallen, besitzen einen Testnachweis
- durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises,
- durch Vorlage eines gültigen Fahrausweises (siehe Abbildung unten) mit aktuellem Passfoto (Achtung! Ersatzfahrkarten, die sogenannten “Roten Scheine”, gelten nicht!),
- oder durch ein Testzertifikat.
Letzteres wird (nur an den regulären Testtagen) bei Bedarf durch die Lehrkraft ausgestellt, die den Test beaufsichtigt.
![](https://schulzentrum-doemitz.de/wp-content/uploads/2021/12/211208-VLP-Musterkarte.jpg)
Schreibe einen Kommentar